Mietkonditionen:

  1. Eine Anmietung ist nur gegen Vorlage des Personalausweises vom Mieter und des notwendigen Führerscheins vom Fahrer möglich.

  2. Die Miete muß bei Abholung in voller Höhe in bar oder per EC-Cash bezahlt werden.

  3. Der Mietvertrag und die Rechnung wird auf den Abholer augestellt, es sei denn, daß bei Firmen eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird.

  4. Der Mieter ist alleinverantwortlich, er muß sicherstellen, daß er nur Fahrer einsetzt, die fahrtüchtig sind und über ausreichend Erfahrung und die notwendige Fahrerlaubnis verfügen.

  5. Eine Abholung ist nur während unserer Öffnungszeiten möglich.

  6. Die Vorbestellzeit gilt als Mietzeit, auch wenn der Anhänger später abgeholt wird.

  7. Die Rückgabe kann rund um die Uhr erfolgen, vorausgesetzt daß der Anhänger durch den Mieter selber ordentlich bei uns abgestellt werden kann.

  8. Die Mietanhänger müssen spätestens zum Ende des Mietzeitraumes sauber nach Ammersbek zurückgebracht werden.

  9. Es sind keine telefonischen Verlängerungen des Mietzeitraumes möglich.

  10. Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietanhängers erfolgt keine anteilige Erstattung der Miete.

  11. Auslandfahrten sind nur in die Benelux Staaten und nach Dänemark zulässig.

  12. Unsere Mietanhänger sind als Selbstfahrvermietfahrzeug zugelassen und ohne Einschränkungen haftpflichtversichert. Bei Teilkasko- und Vollkaskoschäden beträgt die Selbstbeteiligung für den Mieter EUR 1000,-. Bei Diebstahl muß nachgewiesen werden, daß der Anhänger ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert war und nicht in unbewohnten Gebiet oder in einem Gewerbegebiet abgestellt wurde.

  13. Alle während des Mietzeitraums entstehenden Schäden, die nicht von einer Versicherung oder einer dritten Person übernommen werden, trägt der Mieter in unbegrenzter Höhe. Der entsprechende Betrag ist bei Rückgabe fällig. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die durch unser Verschulden oder durch Versagen unseres Mietanhängers entstanden sind.

  14. Ladung ist grundsätzlich nicht versichert. Es wird nicht zugesichert, daß die Mietanhänger wasserdicht sind.

  15. Bei sämtlichen eintretenden Schäden sind wir umgehend zu benachrichtigen. Bei Unfällen muß grundsätzlich die Polizei gerufen werden.

  16. Bei Sturm darf mit leichten, hohen Anhängern nicht ohne schwere Ladung gefahren werden, der Mieter muß sich ggf. Weisungen von uns einholen.

  17. Das Transportieren von Tieren, Gartenabfällen, Bauschutt, Schlachtabfällen oder stinkenden/schmutzigen Materialien in Planenanhängern, Deckelanhängern und Kofferanhängern ist nicht erlaubt. Pferdeanhänger dürfen nur für den Transport von Pferden benutzt werden. Mit unseren Mietanhängern darf kein Fertigbeton transportiert werden. Ausgelaufenes Öl, Farbe o. Ä. muß restlos beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen gehen evtl. Schäden oder Mietausfälle zu Lasten des Mieters.

  18. Der Mieter muß seine Ladung ordnungsgemäß sichern.

  19. Der Mieter und seine Fahrer müssen unsere Bedienungshinweise lesen und befolgen.

  20. Der Mieter muß selber dafür sorgen, daß der Mietanhänger schnee- und eisfrei ist.

  21. Alle gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen sind einzuhalten.

  22. Die Vermietung erfolgt ausnahmslos zu unseren "Allgemeine Mietbedingungen für Anhänger" Stand 01.12.2013.