Anhängelast
Die gebremste und ungebremste zulässige Anhängelast steht in den Zulassungsapieren Ihres Zugfahrzeuges. Mit Anhängelast meint der Gesetzgeber immer
das tatsächlich angehängte Gewicht (Leergewicht des Anhängers + Zuladung abzüglich Stützlast).
Beispiel:
Ihr Zugfahrzeug darf 1600 kg gebremst ziehen und hat eine maximale Stützlast von 50kg.
Sie dürfen z.B. einen Anhänger mit 2000 kg zulässigem Gesamtgewicht und 400 kg Eigengewicht ziehen. Sie dürfen in den Anhänger allerdings nur 1250 kg
laden (400kg Eigengewicht + 1250 kg Ladung - 50kg Stützlast = 1600 kg).
Die zulässige gebremste Anhängelast kann nie höher als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges sein (Ausnahme Allradfahrzeuge). Sie wird vom
Hersteller des Zugfahrzeuges festgelegt (In Abhängigkeit von Leergewicht, Getriebe, Bremsen, Fahrwerk u.s.w.). Unter gewissen Umständen gibt der
Fahrzeughersteller eine höhere gebremste Anhängelast frei. Dabei kann z.B. die Benutzung von bestimmten Steigungen oder das Gesamtzuggewicht begrenzt sein.
Diese erhöhte Anhängelast finden Sie häufig im Bemerkungsfeld Ihrer Fahrzeugpapiere oder erfahren Sie auf Anfrage vom Hersteller.
Die ungebremste Anhängelast ist u.A. abhängig vom Eigengewicht des Zugfahrzeuges. Sie kann nie größer als 50% davon sein.